4. Das Rechtsamt bat den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 30. März 2021 um Einreichung von Grundrissplänen aller Geschosse des Gebäudes mit Angabe der Bruttogeschossflächen und der jeweiligen Nutzung der Räume. Bei Wohnräumen sei anzugeben, wer diese bewohnt. Der Beschwerdeführer reichte die Grundrisspläne am 22. April 2021 ein und ergänzte diese am 12. Mai 2021 um vom Rechtsamt erbetene Informationen bezüglich des Dachgeschosses und der Wohnung im zweiten Obergeschoss.