1. Die Gemeinde Reichenbach im Kandertal stellte fest, dass der Beschwerdeführer auf der Parzelle Reichenbach im Kandertal Grundbuchblatt Nr. G.________ mit dem Bau eines gedeckten Sitzplatzes begonnen hatte. Sie forderte ihn zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuches auf. Der Beschwerdeführer kam dieser Aufforderung nach und reichte am 3. Mai 2019 ein nachträgliches Baugesuch ein. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone.