CHF 1676.45 (Honorar CHF 1500.–, Auslagen Fr. 56.60, Mehrwertsteuer CHF 119.85) zu ersetzen. III. Entscheid 1. Der Bauentscheid der Gemeinde Hagneck vom 14. Januar 2021 wird aufgehoben. Dadurch ist die Beschwerde gegenstandslos. Die Sache wird zur Weiterbehandlung der Projektänderung und zum Entscheid über diese an die Gemeinde Hagneck zurückgewiesen. Dazu gehen die Vorakten zum Baugesuch-Nr. 507 und die Projektänderung vom 18. Mai 2021 (Baugesuchsplan vom 17. Mai 2021 in drei Exemplaren sowie Vereinbarung vom 12./14. Mai 2021 mit Situationsplan und Lärmschutznachweis) an die Gemeinde Hagneck.