Dementsprechend muss im Falle einer Rückweisung an die Vorinstanz zu neuem Entscheid der angefochtene Entscheid aus prozessualen Gründen aufgehoben werden, weil ihm im Umfang der Projektänderung die Grundlage entzogen worden ist. Mit der Aufhebung des angefochtenen Bauentscheids vom 14. Januar 2021 ist die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 15. Februar 2021 gegenstandslos.5 3. Kosten