c) Neben der Wärmepumpe betrifft die Projektänderung vom 18. Mai 2021 den Balkon an der Nordfassade. In der Verfügung vom 13. April 2021 hat das Rechtsamt angedeutet, dass nicht nur die Stütze dieses Balkons, sondern auch der Balkon selber teilweise in den kleinen Grenzabstand ragen könnte. Mit der Projektänderung wird zwar auf die Stütze im kleinen Grenzabstand verzichtet, der Balkon selber wurde jedoch nicht verändert. Die Frage, ob die Projektänderung mit Blick auf die Einhaltung des kleinen Grenzabstands durch den Balkon selber bewilligt werden kann, ist damit nach wie vor offen.