b) Im vorliegenden Fall war ursprünglich eine Wärmepumpe in der nordöstlichen Ecke des Garagenanbaus vorgesehen. Die Öffnungen für das Ansaugen und Ausblasen der Luft waren nach Osten an der Grenze zur Parzelle Nr. A.________ vorgesehen. Mit der Projektänderung vom 18. Mai 2021 ist neu ein Splitgerät geplant, wobei die Ausseneinheit der Wärmepumpe im Bereich der südwestlichen Ecke des Garagenanbaus vorgesehen und nach Süden ausgerichtet ist. Wo die Inneneinheit der Wärmepumpe vorgesehen ist, ist nicht bekannt.