betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Hagneck vom 14. Januar 2021 (Baugesuchs-Nr. 507; Einfamilienhaus mit angebauter Doppelgarage) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 29. Juli 2020 bei der Gemeinde Hagneck ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit angebauter Doppelgarage auf Parzelle Hagneck Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Bauentscheid vom 14. Januar 2021 erteilte die Gemeinde Hagneck die Baubewilligung.