Der OIK II hat jedoch auch in Aussicht gestellt, dass eine andere Lösung möglich sein könnte. In der Beantwortung der Voranfrage vom 9. April 2020 hatte der OIK II zu prüfen, ob zusätzlich zur bestehenden Erschliessung der Bauparzelle über die Strasse «J.________» noch ein zweiter Anschluss über die nordwestliche Parzellenecke auf die O.________strasse bewilligt werden könnte. Da grundsätzlich pro Parzelle nur ein Strassenanschluss genehmigt wird, hat sich der OIK II aufgrund der besseren Verkehrssicherheit (weniger Verkehr, keine Postauto-Halte- stelle) für die Erschliessung über die Strasse «J.________» und gegen einen zweiten Strassenanschluss über die O.________strasse ausgesprochen.