O.________strasse. Entlang des Verlaufs des F.________ufers südlich der O.________strasse befindet sich die Mehrheit der Parzellen in der Landwirtschaftszone. Sowohl die Bauparzelle Rüschegg Grundbuchblatt Nr. P.________ als auch die auf der anderen Seite des F.________ liegenden Parzellen Rüschegg Grundbuchblatt Nrn. S.________ und T.________, als auch die an die Bauparzelle anschliessende Parzelle Rüschegg Grundbuchblatt Nr. V.________, die sich auf beiden Seiten des F.________ erstreckt, sind nicht überbaut.