Die Gemeinde Rüschegg hat ihre baurechtliche Grundordnung gestützt auf das revidierte Gewässerschutzrecht angepasst. Insbesondere hat sie im Zonenplan «Gewässerräume» den Gewässerraum auf ihrem Gemeindegebiet bezeichnet.8 Ebenso hat sie ihr Baureglement entsprechend abgestimmt. Der Zonenplan «Gewässerräume» sowie das revidierte Baureglement wurden am 17. Dezember 2020 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. Die Gemeinde Rüschegg verfügt demnach über eine rechtskonforme Festlegung des Gewässerraums. Den Gewässerraum des F.________, entlang des Bachabschnitts an welchem sich die Bauparzelle befindet, hat die Gemeinde als 30 m breiten Korridor ausgeschieden.