Die Bau- und Planungskommission Rüschegg (BPK) sei jedoch der Meinung, dass sich eine Erschliessung von der Bauparzelle auf die Hauptstrasse negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken würde. Die BPK stelle sich deshalb die Frage, ob bei einer Interessenabwägung eine 4.00 m lange Tiefbaute im Gewässerraum oder die öffentliche Sicherheit höher zu gewichten sei. 3. Bauen im Gewässerraum