c) In ihren Schlussbemerkungen vom 19. Mai 2022 teilte die Gemeinde Rüschegg mit, sie habe nochmals mit dem OIK II Kontakt aufgenommen. Dieser habe mit E-Mail vom 10. Mai 2022 mitgeteilt, eine zweite Ausfahrt auf die O.________strasse könne mit guter Begründung der Bauherrschaft und bei Einhaltung der geltenden Normen bewilligt werden, was jedoch Änderungen an der O.________strasse im Bereich der Bushaltestelle zur Folge haben müsse. Die Bau- und Planungskommission Rüschegg (BPK) sei jedoch der Meinung, dass sich eine Erschliessung von der Bauparzelle auf die Hauptstrasse negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken würde.