Die Beschwerdegegnerin hält mit Stellungnahme vom 21. April 2022 an ihrem Vorhaben fest und verzichtet auf die Einreichung einer Projektänderung. Die Gemeinde Rüschegg und das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittel- land liessen sich zur summarischen Einschätzung des Rechtsamts nicht vernehmen. Die Gemeinde Rüschegg und die Beschwerdegegnerin reichten je mit Stellungnahme vom 19. Mai 2022 ihre Schlussbemerkungen ein, die Beschwerdeführenden mit Stellungnahme vom 25. Mai 2022. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete mit Schreiben vom 25. Mai 2022 auf Schlussbemerkungen.