3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Stellungnahme vom 17. Januar 2022, die Beschwerde sei unter Kostenfolge abzuweisen. Die Gemeinde Rüschegg beantragt mit Stellungnahme vom 21. Januar 2022 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtet in seinem Schreiben vom 20. Januar 2021 (recte: 2022) unter Verweis auf den Gesamtbauentscheid vom 29. November 2021 auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe.