2. Gegen den Entscheid vom 29. November 2021 reichten die Beschwerdeführenden am 29. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids und die Erteilung des Bauabschlags, eventualiter die Aufhebung des Gesamtbauentscheids und die Rückweisung der Akten an die Vorinstanz zu neuem Entscheid. Sie rügen insbesondere die Verletzung des rechtlichen Gehörs, die unkorrekte Gebietsausscheidung in Bezug auf die Gefahrenkarte Rüschegg, die unzulässige Gefahrenverlagerung auf die Parzellen der Beschwerdeführenden durch das Bauvorhaben sowie den Ortsbildschutz.