Mit Gesamtbauentscheid vom 29. November 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung. Zum Bauen im Gewässerraum hielt das Regierungsstatthalteramt in seinem Entscheid fest, die sich im Gewässerraum befindende Zufahrt sei standortgebunden und im öffentlichen Interesse und damit zulässig. Eine Ausnahmebewilligung sei nicht erforderlich.