familienhäuser und die Autounterstände sind auf der Parzelle Nr. P.________ im Bereich der Kernzone K vorgesehen. Am 10. Februar 2021 leitete die Gemeinde Rüschegg das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 27. Mai 2021 stellte die Beschwerdegegnerin ein Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Abstandes zu einem Gewässer bzw. das Bauen im Gewässerraum (Zufahrt). Mit Gesamtbauentscheid vom 29. November 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung.