1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 5. Februar 2021 bei der Gemeinde Rüschegg ein Baugesuch ein für den Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Autounterständen auf den Parzellen Rüschegg Grundbuchblatt Nrn. P.________ und N.________. Die Parzelle Nr. P.________ liegt teilweise in der Kernzone K, teilweise in der Landwirtschaftszone LWZ. Die Parzelle Nr. N.________ befindet sich in einer Zone mit bestehender Überbauungsordnung ZÜo. Die Ein- 1/9 BVD 110/2021/226