3. Die Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 2173.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher und Notar A.________ und/oder Frau Rechtsanwältin und Notarin B.________, eingeschrieben - Herrn I.________ und Herrn H.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Matten bei Interlaken, Bauverwaltung, eingeschrieben - TBA OIK I, zur Kenntnis - Gemeinde Interlaken, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat