c) Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Matten bei Interlaken vom 30. November 2021 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2700.– werden im Umfang von CHF 1800.– den Beschwerdeführenden und im Umfang von CHF 900.– den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden und die Beschwerdegegner haften jeweils solidarisch für den gesamten ihnen auferlegten Betrag. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.