25/27 BVD 110/2021/225 b) Der Bauentscheid der Gemeinde Matten bei Interlaken vom 30. November 2021 wird mit folgender Auflage ergänzt: «Die Grundeigentümerschaft hat der Gemeinde bei der Aufnahme des Betriebs einer Gästeunterkunft zu melden, welche Personen in der Liegenschaft L.________weg ständigen Wohnsitz haben. Auch über Wechsel bei den am L.________weg dauerhaft wohnhaften Personen ist der Gemeinde Mitteilung zu machen.»