1. a) In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Bauentscheid der Gemeinde Matten bei Interlaken vom 30. November 2021 aufgehoben, soweit damit den Beschwerdegegnern die Erstellung von 3 zusätzlichen Parkplätzen bewilligt wird. Für die Erstellung von 7 anstelle der bestehenden 4 Parkplätze und die Projektänderung vom 6. Juli 2022 (Situationsplan im Mst. 1:500 sowie Umgebungsgestaltungsplan im Mst. 1:100, beide vom 5. Juli 2022) wird der Bauabschlag erteilt. 40 Verordnung vom 17. Mai 2006 über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV; BSG 168.811) 41 Kantonales Anwaltsgesetz vom 28. März 2006 (KAG; BSG 168.11)