Eine entsprechende Mitteilung ist auch zu machen, wenn dauerhaft am L.________weg wohnhafte Personen aus- und neue einziehen. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen und der angefochtene Entscheid zu bestätigen. Die von den Beschwerdeführenden beantragten baupolizeilichen Massnahmen erübrigen sich, da das Gästehaus zurzeit geschlossen ist. Den Beschwerdegegnern steht es frei, für die Erhöhung der Parkplatzzahl erneut ein Baugesuch einzureichen, wenn und falls die Gemeinde Interlaken die gemäss der Variante MINI A3.1 vorgesehenen Massnahmen umsetzt. Bei veränderten Verhältnissen ist auf ein erneut eingereichtes Baugesuch einzutreten.38