a) Zusammenfassend ergibt sich, dass dem Vorhaben der Bauabschlag zu erteilen ist, soweit die Beschwerdegegner die Bewilligung von 3 zusätzlichen Parkplätzen beantragen. Entsprechend kann die Projektänderung vom 6. Juli 2022, welche die Geometrie und Anordnung der 7 Parkplätze betrifft, nicht bewilligt werden. Die mit dem angefochtenen Entscheid erteilte Baubewilligung ist mit der Auflage zu ergänzen, dass der Gemeinde Matten bei einer (Wieder-) Aufnahme des Betriebs zu melden ist, welche Personen in der Liegenschaft L.________weg ständigen Wohnsitz haben. Eine entsprechende Mitteilung ist auch zu machen, wenn dauerhaft am L.________weg wohnhafte Personen aus- und neue einziehen.