In der Regel setzt eine Teilbaubewilligung einen entsprechenden Antrag der Bauherrschaft voraus. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass aufgrund der Verhältnisse des konkreten Falls eine Teilbaubewilligung von Amtes wegen angeordnet wird.37 Hier ist davon auszugehen, dass eine Teilbaubewilligung im Interesse der Beschwerdegegner liegt. Sie haben die nachgesuchte Nutzung als Gästeunterkunft bereits mit den bestehenden 4 Parkplätzen ausgeübt und in ihrem (teilweise nachträglichen) Baugesuch zunächst nicht um Bewilligung zusätzlicher Parkplätze ersucht. Erst auf Betreiben der als Baubewilligungsbehörde zuständigen Gemeinde dehnten sie ihr Baugesuch auf eine Erhöhung der Parkplatzzahl aus.