Die Vermutung der Verkehrssicherheit kommt nicht zum Tragen, wenn die Normen für neue Anlagen massiv unter- bzw. überschritten werden. Solches ist hier nicht der Fall. Zwar bestehen bei der Einmündung der Stichstrasse in die Q.________strasse auch unter den bestehenden Verhältnissen Verkehrssicherheitsdefizite, da die normkonformen Sichtweiten nicht gewährleistet sind. Von einer «massiven» Abweichung von den Sicherheitsanforderungen ist aber angesichts der weiterhin geringen Anzahl Fahrten, die bei 4 Parkplätzen zu erwarten sind, nicht auszugehen.