c) Nach dem Gesagten liegt die minimale Parkplatzzahl für die geplante Umnutzung bei 3 Parkplätzen. 4 Parkplätze sind bereits vorhanden. Die gesetzliche Bandbreite wäre demnach auch dann eingehalten, wenn die geplante Umnutzung ohne Erhöhung der Parkplatzzahl erfolgen würde. Das heisst, die geplante Umnutzung zu einem Privatwohnsitz mit Gästeunterkunft für maximal 10 Gäste könnte mit den bestehenden 4 Parkplätzen bewilligt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.