a) Die Gemeinde hat im vorinstanzlichen Verfahren eine Parkplatzberechnung angestellt, wonach für das geplante private Bewohnen sowie die gewerbliche Nutzung der Liegenschaft als Gästeunterkunft ein Bedarf von gesamthaft 5-21 Motorfahrzeug-Abstellplätzen besteht.31 Da das Projekt ursprünglich mit den bestehenden 4 Parkplätzen geplant war,32 gab sie den Beschwerdegegnern Gelegenheit zur Projektänderung.33 Die Projektverfasserin reichte daraufhin revidierte Pläne (Situationsplan und Umgebungsplan) ein,34 auf welchen neu 7 Parkplätze eingezeichnet waren. Die Gemeinde bewilligte diese Pläne.