wurde offenbar angefochten;30 über das Verfahrensergebnis bzw. den heutigen Verfahrensstand wurde die BVD nicht in Kenntnis gesetzt. Über das Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. J.________, von welchem die Gemeinde Interlaken gemäss ihrer Stellungnahme vom 23. September 2022 die Umsetzung der Variante MINI A3.1 abhängig macht, ist jedenfalls noch nicht rechtskräftig entschieden. Die Umsetzung der verkehrssichernden Massnahmen bei der Einmündung der Stichstrasse in die Q.________strasse ist damit noch ungewiss.