Aus der Plandarstellung zur Variante MINI A3.1, welche die Gemeinde Interlaken als Beilage zu ihrer Stellungnahme vom 23. September 2022 eingereicht hat, lässt sich ablesen, dass die Anforderungen an die Sichtweiten gemäss der VSS-Norm 40 273a bei der bestehenden Situation (also ohne Umsetzung der Variante MINI A3.1) nicht erfüllt sind. Die Beschwerdegegner können nicht selber dafür sorgen, dass die mit der Variante MINI A3.1 vorgesehenen Massnahmen an der Q.________strasse umgesetzt werden und der Erschliessungsmangel damit gegebenenfalls beseitigt wird.