Nach Ansicht des TBA kann mit der Variante MINI A3.1 eine genügende Erschliessung der Bauvorhaben auf den Parzellen Nrn. K.________ und J.________ (gerade noch) erreicht werden. Die Beschwerdeführenden bestreiten dies. Wie es sich damit verhält, muss nicht abschliessend beurteilt werden. Aus der Plandarstellung zur Variante MINI A3.1, welche die Gemeinde Interlaken als Beilage zu ihrer Stellungnahme vom 23. September 2022 eingereicht hat, lässt sich ablesen, dass die Anforderungen an die Sichtweiten gemäss der VSS-Norm 40 273a bei der bestehenden Situation (also ohne Umsetzung der Variante MINI A3.1) nicht erfüllt sind.