Innerorts empfiehlt die Norm für Motorfahrzeuge eine Beobachtungsdistanz von 3 m, jedenfalls soll eine Beobachtungsdistanz von 2,5 m nicht unterschritten werden (Ziff. 11). Falls die Sichtweiten bei einer Beobachtungsdistanz von 2,5 m nicht gewährleistet sind, wohl aber bei einer Beobachtungsdistanz von über 1,5 m, ist das Problem mit einer geeigneten Signalisation zu lösen, falls keine baulichen Massnahmen angewendet werden können (Ziff. 13).