O.________, M.________ und P.________) bzw. ein Wegrecht (Parzelle Nr. J.________).29 Gestützt auf diese wurde bereits bisher zur Liegenschaft der Beschwerdegegner gefahren. Die Beschwerdegegner planen keine baulichen Veränderungen auf den fremden Privatgrundstücken, über welche die Stichstrasse führt. Für eine umfangmässige Begrenzung des Wegrechts zugunsten der Parzelle Nr. K.________ legt der Beschwerdeführer 2 keine Hinweise ins Recht. Damit ist kein Hindernis ersichtlich, das im Baubewilligungsverfahren beachtet werden müsste. Für eine abschliessende Klärung der zivilrechtlichen Situation wird der Beschwerdeführer 2 auf den Zivilrechtsweg verwiesen.