__ verursachte Verkehrsbelastung auf der Zufahrtsstrasse zählt weder zum bestehenden Verkehrsaufkommen noch zur Mehrbelastung, die durch das hier streitige Bauvorhaben verursacht wird. Sie muss aber bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit mitberücksichtigt werden. Anders als bei zeitlich aufeinanderfolgenden Baubewilligungsverfahren hätte nämlich bei gleichzeitig hängigen Projekten eine separate Beurteilung der Verkehrssicherheit zur Folge, dass die bei Bewilligung beider Vorhaben resultierende Gesamtbelastung gar nie unter dem Sicherheitsaspekt gewürdigt worden wäre.