Dies bedeutet entsprechend dem in Erwägung 4b Gesagten, dass die bestehende Erschliessungsstrasse nur dann als genügend gelten kann, wenn die insgesamt zu erwartende Mehrbelastung verhältnismässig gering ist und die Verkehrssicherheit und Brandbekämpfung gewährleistet sind. Massgebend ist auch hier das Verhältnis zum bestehenden Verkehrsaufkommen. Dabei bedeutet eine erwartete Verdoppelung des Verkehrsaufkommens nicht automatisch, dass die Mehrbelastung nicht mehr gering ist. Wesentlich sind auch die 27 Vgl. Akten des Baubewilligungsverfahrens 12/19 der Gemeinde Matten, Dossier 2 (ohne Eingangsdatum), pag. 70