Die Gemeinde Interlaken erklärte mit Stellungnahme vom 23. September 2022, die gewählte Variante MINI A3.1 beinhalte das Kenntlichmachen der Einfahrt durch eine Markierung (weisse Linie, im Ausfahrtsbereich unterbrochen). Mit dem Setzen eines Pfostens würden Fussgänger und Fahrzeuge geschützt, welche aus dem Zufahrtsweg und aus dem östlich der Einmündung gelegenen Grundstück Nr. T.________ kämen. Zusätzlich werde der Parkplatz vis-à-vis der Parzelle Nr. T.________ aufgehoben, und die Hecke auf der Parzelle Nr. N.________ (westlich der Einmündung) müsse geringfügig zurückgeschnitten werden.