d) Der Einmündungsbereich der Stichstrasse und die Q.________strasse befinden sich auf Gemeindegebiet von Interlaken. Das Rechtsamt erkundigte sich bei der Gemeinde Interlaken, welche Massnahmen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse bei der Einmündung der Stichstrasse in die Q.________strasse vorgesehen seien, ob über diese definitiv entschieden worden sei und wann sie umgesetzt würden. Die Gemeinde Interlaken erklärte mit Stellungnahme vom 23. September 2022, die gewählte Variante MINI A3.1 beinhalte das Kenntlichmachen der Einfahrt durch eine Markierung (weisse Linie, im Ausfahrtsbereich unterbrochen).