Richtungen. Im Einmündungsbereich der Stichstrasse könnten Motorfahrzeuge einander nicht kreuzen. Im Zusammenhang mit dem Projekt für die Nachbarparzelle Nr. J.________ seien Massnahmen zur Verbesserung der Sichtverhältnisse vorgesehen, die sich auf die Q.________strasse beschränkten. Mit diesen Massnahmen könnten nur in Richtung Osten Sichtverhältnisse gemäss den Anforderungen der VSS-Norm 40 273a «Sichtverhältnisse in Knoten in einer Ebene» erreicht werden. In Richtung Westen sei die Sicht durch eine bestehende, 2,0 m hohe Hecke stark eingeschränkt und die erforderliche Sichtweite erst bei einer Beobachtungsdistanz von 1,50 m vorhanden.