Das TBA führte weiter aus, etwas Anderes gelte jedoch hinsichtlich der Einmündung der Stichstrasse in die Q.________strasse. Diese Einmündung sei unübersichtlich und weise bereits heute erhebliche Sicherheitsdefizite auf, die mit der durch die Vorhaben gesteigerten Benutzung wesentlich verschärft würden. Insbesondere in Richtung Westen hätten ausfahrende Fahrzeuglenkende wegen der dort befindlichen hohen Hecke keine Sicht auf den vortrittsberechtigten Verkehr. Auf der Q.________strasse verkehrten auch Linienbusse in beide