Das TBA gehe davon aus, dass es auf der Stichstrasse nur selten zu Begegnungsfällen unter Personenwagen käme und dass, selbst wenn der Vorplatz der Parzelle Nr. M.________ nicht als Ausweichstelle zur Verfügung stehe, kaum Rückwärtsfahrten nötig wären. Die Verkehrssicherheit auf der Stichstrasse sei auch unter Berücksichtigung beider Vorhaben gewährleistet.