Das Rechtsamt bat das TBA um ergänzende Ausführungen zur Verkehrssicherheit bei Einbezug des auf der Nachbarparzelle Nr. J.________ geplanten Vorhabens mit 6 Parkplätzen. Das TBA erklärte mit Eingabe vom 14. September 2022, dieses Vorhaben umfasse zwei Reiheneinfamilienhäuser mit 8 Wohneinheiten und 6 Parkplätzen. Damit kämen maximal ca. 24 Fahrten zum durchschnittlichen Tagesverkehr hinzu. Unter Berücksichtigung beider Vorhaben resultiere also ein durchschnittlicher Tagesverkehr von maximal ca. 70 Fahrten. Langjährige Erfahrungswerte zeigten, dass der Verkehr pro Spitzenstunde bei ca. 10 % des täglichen Verkehrs liege.