Nach Ansicht der Beschwerdeführenden ist die bestehende Erschliessung jedoch ungenügend. Im Zusammenhang mit einer von der Gemeinde Interlaken geplanten, aber letztlich nicht weiterverfolgten Überbauungsordnung für die Zufahrt Q.________strasse/L.________weg hätten die Gemeinderäte von Interlaken und Matten in einem gemeinsamen Schreiben an den 22 Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 3. Juni 2022 23 Stellungnahme der Beschwerdeführenden vom 3. Juni 2022 14/27 BVD 110/2021/225