Weiterer Ver- und Entsorgungsverkehr entsteht für die Bereitstellung des Frühstücks und für Hauswirtschaftsarbeiten. Eine exakte Bezifferung erscheint nicht nötig, denn es ist davon auszugehen, dass sich der Gästeverkehr sowie die Ver- und Entsorgungsfahrten im Rahmen dessen halten, was für einen Bed-and-Breakfast-Betrieb üblich ist. Die diesbezüglich von den Beschwerdeführenden beantragten weiteren Abklärungen23 sind daher verzichtbar. Mit der Betreuung durch ständig wohnhafte Gastgebende sollten störende Immissionen – bspw. durch ungebührliches Gästeverhalten – vermieden werden können.