13.1 als bewilligungsfrei gelten. Die Ansicht der Gemeinde, dass solche Gästeunterkünfte mit bis zu 10 Betten in der Wohnzone zonenkonform sind, da keine grösseren Immissionen zu erwarten sind als beim (sonstigen) stillen Gewerbe, ist vertretbar. Gemäss den Angaben der Beschwerdegegner in ihrer Stellungnahme vom 1. März 2022 ist in der Hauptsaison mit einer Wäschelieferung pro Woche zu rechnen. Weiterer Ver- und Entsorgungsverkehr entsteht für die Bereitstellung des Frühstücks und für Hauswirtschaftsarbeiten.