13/27 BVD 110/2021/225 Kurtaxen ergänzen. Den Beschwerdegegnern ist eine solche Auflage, die nur geringfügigen Aufwand verursacht, ohne weiteres zuzumuten. Die von den Beschwerdeführenden beantragte Überprüfung der Anstellung von Gastgebern bei der Ausgleichskasse22 ist nicht zusätzlich nötig, weshalb darauf verzichtet wird.