Daher erscheint zur Sicherstellung, dass der Rahmen der nachgesuchten Baubewilligung eingehalten wird, eine Auflage erforderlich und geeignet, wonach die Grundeigentümerschaft der Gemeinde bei einer (Wieder-) Aufnahme des Betriebs einer Gästeunterkunft zu melden haben, welche Personen in der Liegenschaft L.________weg ständigen (Erst-) Wohnsitz haben. Eine entsprechende Mitteilung ist der Gemeinde auch zu machen, wenn es personelle Wechsel in der Belegung der dauerbewohnten Räumlichkeiten gibt.