i) In den Grundrissplänen vom 28. September 2020 (mit Bewilligungsstempel der Gemeinde Matten vom 30. November 2021) sind gewisse Zimmer als «privat» markiert. Dies betrifft 2 «private Schlafzimmer» und 1 «privates Wohnzimmer» im Obergeschoss sowie 1 «privates Schlafzimmer» im Dachgeschoss. Auf diesbezügliche Erkundigung des Rechtsamtes hin erklärten die Beschwerdegegner mit Stellungnahme vom 1. März 2022, die 2 «privaten Schlafzimmer» und das «private Wohnzimmer» im Obergeschoss würden von der Gastgeberin und dem stellvertretenden Gastgeber des Beherbergungsbetriebs bewohnt. Das «private Schlafzimmer» im Dachgeschoss wollten die Beschwerdegegner für eigene Zwecke nutzen.