Beherbergung) 17 Angefochtener Entscheid E. 4 18 Bernische Systematische Information Gemeinden 19 Gastgewerbeverordnung vom 13. April 1994 (GGV; BSG 935.111) 11/27 BVD 110/2021/225 der Baubewilligung vertraut wird. Dies zumal eine Überschreitung der Anzahl von maximal 10 Gästen jederzeit ohne Aufwand möglich wäre, da im Gebäude genügend Platz für mehr Gäste vorhanden ist.