e) Die Beschwerdegegner haben im Beschwerdeverfahren zwei Projektänderungen eingereicht, mit denen sie die Lage und Abmessungen der geplanten 7 Parkplätze angepasst haben. Nach Art. 43 Abs. 1 und 3 BewD können Projektänderungen im Beschwerdeverfahren eingereicht werden, wenn das Bauvorhaben in seinen Grundzügen gleich bleibt. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da nur Details der Parkierung betroffen sind. Zu beurteilen ist demnach das Projekt mit den Änderungen gemäss Plänen (Situationsplan im Mst. 1:500 sowie Projektplan Umgebungsgestaltung im Mst. 1:100) vom 5. Juli 2022.