c) Das hier streitige Baubewilligungsverfahren wurde mit dem Baugesuch der Beschwerdegegner vom 27. Februar 2019 eingeleitet. Die für die damit beantragten baulichen Massnahmen erteilte Baubewilligung wurde von der BVD mit Entscheid vom 22. Juni 2020 (BVD 110/2020/12) aufgehoben. Die Beschwerdegegner hatten bereits in ihrem Begleitschreiben zum Baugesuch vom 27. Februar 20198 ausgeführt, dass das Gebäude für die Beherbergung von bis zu 10 Gästen genutzt und durch Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Matten ständig bewohnt werden solle. Sie hatten in den Projektplänen eingezeichnet, welche Bereiche der Liegenschaft für Gäste und welche für private Zwecke genutzt werden sollten.9